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Die Einzelvergütung für eine kirchliche Trauung, die von der Kirche der Organistin/dem Organisten gezahlt wird, deckt nur die Orgelmusik zum Ein- und Auszug aus dem eigenen Repertoire, ca. drei Choräle aus dem Gesangbuch und eventuell noch eine Instrumentalmusik nach der Ansprache oder nach dem Trausegen ab. Würde sie auf die Stunden für den tatsächlichen Aufwand - organisatorische und künstlerische Vorbereitung, Telefongebühren, Anfahrzeit, Schwellenzeit, tatsächliche Dauer der Veranstaltung usw. - umgerechnet, müsste man den Stunden-"Lohn" eigentlich als sittenwidrig bezeichnen.
Eine Begleitung von Solisten ist daher ohne entsprechenden Aufpreis nicht möglich. Sie erfordert zusätzliche Übezeit, meist mehrere Stunden; rechtzeitige Bereitstellung der Noten von Seiten der Solisten bzw. des Brautpaares (mindestens zwei Wochen vorher, manchmal müssen die Noten noch bearbeitet, z. B. transponiert werden) und wenigstens eine vorherige Probe.
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Eine gute Alternative ist, dass Solisten sich ihre eigene Begleitung mitbringen, was den Preis für die musikalische Einlage zwar (auch) verdoppeln würde, aber bei einer Hochzeit sollte einem eigentlich nichts zu teuer sein, oder? Das bietet sich auch oder gerade dann an, wenn z. B. Mitglieder aus der Familie einen musikalischen Beitrag leisten wollen. In den meisten Kirchen steht ein Klavier oder ein E-Piano, auf das zugegriffen werden kann. So kann in Ruhe und ausreichend vorher zu Hause geprobt werden, und der Organist, der oft Monate vorher den Hochzeitsauftrag angenommen hat, ohne zu ahnen, was auf ihn zukommen könnte, gerät nicht in Stress.
Danke für's Lesen.
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